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 2.6. Die Freistudentenbewegungen und die Allgemeinen Studentenausschüsse

Zum Ende des 19. Jahrhunderts entstanden an vielen Universitäten Freistudentenbewegungen, die sich in so genannten Finkenschaften als „Korporation gegen die Korporationen“ organisierten. 1905 wurde der „Verband Deutscher Hochschulen“ als Gesamtverband der deutschen Freistudenten gegründet.

In der Folgezeit entstanden durch die Zusammenarbeit von Hochschulverwaltungen, Korporationen und Freistudentenorganisationen die ersten Allgemeinen Studentenausschüsse (AStA). Der Verband Deutscher Hochschulen forderte in diesem Zusammenhang für alle Studenten verbindliche Ausschüsse auf parlamentarischer Grundlage. Die Finkenschaften sahen sich satzungsgemäß als Vertreterinnen der gesamten nicht-korporierten Studentenschaft, beschränkten ihren Vertretungsanspruch daher nicht nur auf die eigenen Mitglieder.

Die Korporationen verlangten dagegen, den nicht korporierten Studenten ein Wahlrecht zuzugestehen, von welcher Gruppe sie vertreten werden wollen. Strittig war weiterhin die Frage, wie weit die Kompetenzen eines allgemeinen Studentenausschusses reichen sollen. Ein allgemeinpolitisches Mandat wurde von den Verbindungen grundsätzlich abgelehnt und die Beschränkung auf hochschulpolitische Themen vorgeschlagen.

Die aus Kompromissen der beteiligten Gruppen entstandenen Allgemeinen Studentenausschüsse existierten jedoch nur in der kurzen Zeit bis zum Ersten Weltkrieg, und wurden dann durch neue Formen studentischer Mit- und Selbstverwaltung abgelöst.

2.7. Weimarer Republik

Im Jahre 1919 erklärte die erste gewählte Regierung der Weimarer Republik die Trikolore Schwarz-Rot-Gold zu den offiziellen Staatsfarben. Das vom Burschenschafter Hoffmann von Fallersleben gedichtete Lied der Deutschen wurde zur Nationalhymne.

Zuvor hatte der noch nicht gewählte Reichskanzler Friedrich Ebert eine folgenschwere Entscheidung getroffen: Er ließ sogenannte Freikorps aufstellen, um die am 16. November 1918 von der provisorischen Regierung beschlossene, vom Reichsrätekongreß im Dezember bestätigte Sozialisierung der Wirtschaft zu verhindern und zu erwartende Massenstreiks niederzuschlagen. Daraufhin löste sich die provisorische Regierung noch vor den allgemeinen Wahlen auf (siehe Novemberrevolution).
Diese Freikorps bestanden aus Kriegsheimkehrern des 1. Weltkriegs und waren – anders als frühere Freiwilligenverbände vor 1848 – ein Sammelbecken für monarchistische und rückwärtsgewandte Kräfte. Ihnen und den regulären Freiwilligen-Verbänden der Reichswehr gehörten auch Mitglieder von Studentenverbindungen an.
Mit der Vorgabe, einen linksgerichteten Putsch zu verhindern, erschossen die Freikorps bei Straßenkämpfen in Berlin im Januar 1919 einige Hundert Arbeiter. Zudem ermordeten sie die Führer der neugegründeten KPD, Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Danach kam es monatelang zu bürgerkriegsähnlichen Zusammenstößen in ganz Deutschland mit tausenden Toten. Nach den Wahlen und der Gründung der Weimarer Republik 1919 blieben die Freikorps zunächst bestehen.