2.1. Entstehung der frühen Corps
Nach dem Verbot der Studentenorden bildeten sich neue Formen, sogenannte Corps. Sie trugen noch ganz verschiedene Namen wie „Landsmannschaft“, „Gesellschaft“, „Kränzchen“, „Club“ usw.. Sie verbanden äußere Elemente der Orden – straffes Reglement, verbindliche Zusammengehörigkeit, geheime Identitätsymbole – mit denen der alten Landsmannschaften – lateinische Landesnamen, farblich einheitliche Kleidung (Vorläufer der Couleurs) und schufen so die ersten Verbindungen heutigen Typs.
Neu an ihnen war, dass sie sich an jeder einzelnen Universität zu Senioren-Conventen (SC) zusammenschlossen und ein studentisches Gesetzeswerk erstellten, das für alle Studenten der Universität verbindlich war: den SC-Comment. Der Grund waren die damals üblichen rauen Sitten und Gebräuche, die nach damaliger Auffassung nur durch „geschriebene Gesetze“ eingedämmt werden konnten. Analog dazu wurde seit der Französischen Revolution und der napoleonischen Besatzung von den Herrschern die schriftliche Fixierung von Bürgerrechten zur Eindämmung der Herrscherwillkür verlangt (Codici).
Das Streben nach Verbindlichkeit und demokratischen Strukturen mit dem Anspruch auf positive Beeinflussung des Studentenlebens und der Landesentwicklung legte den Grundstein für die Entwicklung der für den deutschen Sprachraum typischen Studentenverbindungen. Damals waren die deutschen Länder noch weit davon entfernt, ihren Bürgern Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einzuräumen. Daher waren die selbstverwalteten studentischen Zusammenschlüsse bis 1848 verboten. Das Verbot wurde jedoch nicht überall gleich streng kontrolliert und geahndet (Details siehe Corps, Baltische Studentenverbindung).
Hoffmann von Fallersleben in der
sogenannten „altdeutschen Tracht“
eines Burschenschafters.